Ihre Rechte als Opfer eines Verbrechens
NSW Attorney General’s Department
(Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates New South Wales)
Wer ist Opfer eines Verbrechens?
Ein Opfer ist eine Person, die Schaden als direkte Folge eines Aktes erleidet, der von einer anderen Person im Verlauf einer strafbaren Handlung begangen wurde.
Dieser Schaden schließt körperlichen, emotionellen oder psychischen Schaden sowie den Verlust eines nächsten Familienangehörigen und Sachbeschädigung ein.
Warum gibt es eine Charta für die Rechte von Opfern (Charter of Victims Rights)?
Die Charta für die Rechte von Opfern ist Teil des Gesetzes für die Rechte von Opfern von 1996. Sie schützt die Rechte von Opfern und gewährleistet, daß für sie angemessen gesorgt wird.
Die Charta erklärt, auf welche Weise staatliche Behörden wie Polizei, Gericht, Gesundheitsamt und Staatsanwalt mit Opfern von Verbrechen umgehen sollten.
Welche Rolle spielt die Behörde “Victims of Crime Bureau”?
Das „VICTIMS OF CRIME BUREAU“ (Behörde für Opfer von Verbrechen) überwacht die Umsetzung der Charta für die Rechte von Opfern in NSW. Wenn Sie eine Kopie der Charta für die Rechte von Opfern (Charter of Victims Rights) benötigen, Angelegenheiten besprechen oder klären möchten oder Informationen über die Beschwerdeabteilung einer staatlichen Behörde erhalten wollen, setzen Sie sich bitte mit dem VICTIMS OF CRIME BUREAU in Verbindung.
Welche Rechte habe ich als Opfer eines Verbrechens?
Als Opfer eines Verbrechens sind Sie dazu berechtigt, von allen staatlichen Behörden mit Respekt, Höflichkeit und Mitgefühl behandelt zu werden.
Ferner haben Sie auch folgende Rechte:
Was soll ich tun, wenn ich mit der Art und Weise, mit der eine staatliche Behörde mit mir umgegangen ist, nicht zufrieden bin?
Sie haben das Recht, diese Angelegenheit mit der betreffenden Behörde zu besprechen.
Informieren Sie zuerst die Person, die in der betreffenden staatlichen Behörde Ihre Ansprechperson war. Sehr oft können Probleme auf diese Weise gelöst werden. Wenn Sie immer noch nicht zufrieden sind, setzen Sie sich mit einem Vorgesetzten dieser Behörde in Verbindung.
Wenn Sie weiterhin unzufrieden sind, kontaktieren Sie die offizielle Beschwerdeabteilung der Behörde.
Alle staatlichen Behörden haben ein Verfahren, das genau verfolgt werden muß, wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten. Die Behörde muß Sie über dieses Verfahren informieren.
Wenn Sie, nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, immer noch Bedenken haben, können Sie sich mit dem Victims of Crime Bureau in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob und welche weitere Unterstützung Ihnen unter der Charta zusteht.
SO KONTAKTIEREN SIE DAS
VICTIMS OF CRIME BUREAU
TELEFON:
(02) 9374 3000 oder
1800 633 063
(Gebührenfrei außerhalb von Sydney)
TTY SERVICE FÜR GEHÖRGESCHÄDIGTE:
(02) 9374 3175
TELEFONISCHER DOLMETSCHDIENST:
131 450
FAX:
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